Miller: Einschränkung des Rechtsschutzes gefährdet Akzeptanz
Berlin – Anlässlich der heutigen Entscheidung des deutschen Bundestags über das so genannte Bundesbedarfsplan-Gesetz für den künftigen Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland hat der NABU seine Kritik erneuert. Bei der vorausgegangen Planung seien Alternativen zu den Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber bislang nur unzureichend geprüft worden. „Der Gesetzgeber darf zunächst nur für diejenigen Vorhaben den energiewirtschaftlichen Bedarf feststellen, die ohnehin für die Modernisierung der Stromnetze und zur Integration der erneuerbaren Energien in den kommenden zehn Jahren benötigt werden“, forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mit Blick auf die jährliche Überarbeitung des Netzentwicklungsplans müsse der Bundestag verbindlich einfordern, dass dabei künftig auch die Auswirkungen eines deutlich langsameren Ausbaus der Offshore-Windenergie auf die Stromnetze berücksichtigt werden.
„Die Planungsgrundlagen für den Netzausbau sind nach wie vor sowohl auf eine maximale Auslastung von klimaschädlichen Kohlekraftwerken als auch auf die Abnahme von Einspeisespitzen aus Windenergie ausgelegt. Deshalb ist es kein Wunder, wenn der daraus resultierende hohe Ausbaubedarf für neue Stromleitungen weiterhin nicht nur von den Umweltverbänden kritisch hinterfragt wird“, so Miller. Die nächste Bundesregierung müsse hier klare Prioritäten setzen, damit Stellschrauben für eine ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Optimierung und Begrenzung des Netzausbaus greifen. Dennoch sei es wichtig, dass jetzt mit der Verabschiedung des ersten Bundesbedarfsplan-Gesetzes die für Atomausstieg und Energiewende unverzichtbaren Leitungsprojekte festgelegt und im Anschluss die Fachplanungen für die möglichen Trassenkorridore vorangetrieben werden.
„Bei der weiteren Planung gilt es, öffentlich akzeptierte und möglichst naturverträgliche Alternativen für die Trassenführung und Standorte technischer Anlagen zu identifizieren. Dass gleichzeitig aber der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt werden soll, halten wir für einen Fehler, der auch bei den Bürgern auf Unverständnis stoßen wird“, so Miller. Zudem dürfe der Einsatz innovativer Techniken nicht länger durch einseitige Festlegungen des Gesetzgebers ausgebremst werden. Insbesondere dort, wo die zusätzlichen Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders hoch seien, sollte die Möglichkeit einer Erdverkabelung gleichberechtigt geprüft werden. |