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Werden auch Fahrrad- und Autofahrer an der EEG-Umlage beteiligt?
Die Belastung der Eigenstromerzeugung kann ungeahnte Blüten treiben

Freiburg, 29.01.2013: Nicht genug, dass Umweltminister Peter Altmaier am Montag einen Deckel für die EEG-Förderung fordert. Auch der Eigenstromverbrauch, der bis April 2012 sogar noch mit einem Zuschuss angeschoben wurde, soll nun bestraft werden.

Ob Solaranlage, Fahrraddynamo, Lichtmaschine oder Baustellengenerator: Peter Altmaier fordert, dass „grundsätzlich alle Stromverbraucher, auch diejenigen, die ihren Strom selbst produzieren und verbrauchen, an der Finanzierung der Energiewende in einem vertretbaren Umfang beteiligt werden.“ Ob Schiff, Flugzeug oder autarke Alpenhütte - betroffen sind davon theoretisch alle. „Altmaier beschränkt dies nicht auf Erneuerbare Energien“, so Nico Storz, Geschäftsführer des fesa. Eine Unterscheidung in den Technologien wird in Altmaiers Papier nicht getroffen. „Dies wäre auch noch schlimmer: Der netzferne Schwarzwaldbauer würde dann die Umalge zahlen müssen, wenn er seinen Strom mit Wasserkraft herstellt, nicht jedoch mit einem Dieselgenerator. Der Autofahrer dann, wenn er seine Autobatterie an der Solargarage füllt, nicht jedoch durch die Lichtanlage des Benziners“ so Storz weiter.

Dabei ist der Eigenstromverbrauch durchaus sinnvoll: Wenn eine Solaranlage ins Netz einspeist, erhält ihr Betreiber dafür etwa 16 Cent aus der EEG-Umlage. Beim Rückkauf des Stroms aus dem Netz zahlt er dafür jedoch nur 5,28 Cent EEG-Umlage. Ein Defizit von über 10 Cent, das von den Stromverbrauchern getragen werden muss. „Es ist vollkommener Quatsch, dass Altmaier von einer Entsolidarisierung der Selbstverbraucher spricht“, meint Nico Storz. „Das Gegenteil ist der Fall: Wer seinen Strom selbst verbraucht, entlastet das EEG deutlich, entlastet das Netz durch Eigenstromoptimierung und hat seine Investitionen in die Energiewende längst durch die Anschaffung der Anlage getätigt“. Pikant ist, dass nicht einmal zwischen Netzfernen und Netzgekoppelten Anlagen unterschieden wird.

Auf die EEG-Umlage muss dann noch Mehrwertsteuer berechnet werden. Das hieße, dass ein Stromselbstversorger Steuern auf etwas berappen muss, das er selbst erzeugt und selbst verbraucht. Dazu meint der grüne Energieexperte Hans-Josef Fell treffend: „Wird diese Bundesregierung demnächst auch die Äpfel, die ich von meinem Apfelbaum pflücke mit der Mehrwertsteuer belasten?“
 
Eintrag vom: 29.01.2013  




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