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Donnerstag, 28. März 2024
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Wasserentnahme aus Freiburgs Gewässern verboten
Grund: anhaltende Trockenheit

Grundsätzlich kann man Wasser aus öffentlichen oberirdischen
Gewässern in geringen Mengen entnehmen, um beispielsweise
die Pflanzen in Gärten zu gießen. Bei niedrigen Pegelständen ist
die Entnahme von Wasser jedoch verboten, um die natürlichen
Lebensvorgänge in und an den Gewässern nicht zu gefährden.
Darauf weist das städtische Umweltschutzamt hin.

Ausschlaggebend dafür ist der Pegel der Dreisam in Ebnet.
Sobald dort ein Stand von 28 Zentimetern unterschritten wird,
führen auch die anderen Gewässer in Freiburg wenig Wasser.
Dann ist die Entnahme von Wasser verboten. Wer jetzt Gärten
und Grünflächen gießen will, muss daher die öffentliche
Wasserversorgung oder Zisternen und Regenwasserfässer
nutzen.

Wie bereits im letzten Jahr kann ein extrem niedriger Pegelstand
bereits im Frühjahr auftreten. Das Verbot der Wasserentnahme
bei einem Pegelstand der Dreisam in Ebnet unter
28 Zentimetern gilt daher das ganze Jahr.

Wie hoch der aktuelle Pegelstand der Dreisam gerade ist,
kann jederzeit telefonisch unter der Nummer: 65049 erfragt
werden.
 
Eintrag vom: 19.08.2009  




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