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"Dietenbach" auch mit Kooperationsmodell nicht nachhaltig, sondern abzulehnen
Das Kooperationsmodell für den geplanten Stadtteil Dietenbach ergibt laut Freiburger Umweltschutzverein ECOtrinova e.V. Mitnahmeeffekte für schon verkaufswillige Eigentümer, die bisher für unter 65 Euro pro qm verkauft hätten. Das würde das künftige Wohnen verteuern. Das Flächenproblem für die Landwirte bleibt weiterhin ungelöst. Denn viele Landwirte wollen bekanntlich kein Geld, sondern ihre landwirtschaftliche Existenz mit Flächen in Hofnähe erhalten. ECOtrinova-Vorsitzender Dr. Georg Löser außerdem: Die Wohnfläche pro Kopf in Freiburg ist völlig anders als von der Stadt und im 2012er Beschluss des Gemeinderates zu Dietenbach prognostiziert und vorausgesetzt, nicht angestiegen, sondern seitdem deutlich gesunken. Bliebe sie auf dem 2012er Niveau von rund 38 qm pro Kopf, entfällt bis 2030 ein Bedarf von rund 9000 Wohnungen, mehr als das Anderthalbfache von „Dietenbach“ (ca. 5.500 Wohnungen). Der Neubaustadtteil auf der „grünen Wiese“ ist weiterhin unnötig und abzulehnen und wäre der Bauspekulation zuzuordnen.

Außerdem gibt es für einen Bevölkerungszuwachs reichlich Alternativen im Innenbereich, so aus dem Flächennutzungsplan FNP 2020, aus diversen Baurechten und aus bekannten Stadtumbauvorhaben in vielen Freiburger Quartieren. Günstiges Wohnen ist bei Bauen auf unerschlossenem Gebiet wie in Dietenbach mit den anvisierten hohen Baulandpreisen von 800 Euro pro qm nicht zu erwarten für vermarktete Wohnungen, höchstens eine künftige weitere Erhöhung des Freiburger Mietspiegels. Angesichts des laufenden sehr hohen Zubaus in Freiburg bedeutet das Kooperationsmodell völlig unnötigen Flächenfraß beim landwirtschaftlichen Boden und würde die Ernährungsbasis für Freiburg und die Krisenfestigkeit weiter senken. Die Vernichtung von landwirtschaftlichem Boden und Wald zu Lasten der Allgemeinheit wäre nicht nachhaltig, "Flächen-Sünde" und Verstoß gegen GG Art. 20 a, die Lebensgrundlagen zu bewahren für künftige Generationen, wozu Rat und Stadt aber verpflichtet sind.
 
Eintrag vom: 03.02.2017  




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