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Dienstag, 16. April 2024
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Erneuter Fessenheimstörfall auf der INES-Stufe 1
Der BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein informiert über einen "aktuellen" Störfall im AKW Fessenheim.

Der BUND hat bei den unglaublich vielen Fessenheimer-Störfall-Meldungen immer das gleiche Problem: Das Monopol zur Auswertung und Bewertung von Störfällen liegt zuerst immer beim Betreiber EDF. Das natürliche Interesse der EDF an einer „objektiven Bewertung“ solcher Unfälle kennen wir und wir haben auch immer erlebt, wie in Fessenheim versucht wurde, Störfälle herunter zu spielen. Leider kontrolliert die Kontrollbehörde ASN viel zu wenig.

Für ein "Alt-AKW dieser maroden Qualität" erscheint uns ein "Restwert / Entschädigung" von 400 Mio Euro, freundlich formuliert, ein wenig übertrieben...
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Kurzzusammenfassung des Regierungspräsidiums Freiburg i.Br.:

Information vom 01.09.2016 (KKW FSH)
Meldepflichtige Mitteilungen nach der Informationsvereinbarung:
Einstufung eines sicherheitssignifikanten Ereignisses auf INES-Stufe 1
Déclaration d`Evénement Significatif Sûreté de niveau 1

Gemäß der Informationsvereinbarung zwischen der Präfektur Haut-Rhin und dem KKW Fessenheim, informieren wir Sie darüber, dass gegenüber der französischen Atomaufsicht ASN am 31.08.2016 ein Ereignis der Stufe 1 nach der INES-Skala mitgeteilt wurde.
Am Samstag, dem 27. August, stellte die Betriebsmannschaft, im Rahmen der planmäßigen Abschaltung von Block 1, verschiedene Eingriffe an zwei Dampfdruckventilen im Turbinensaal im nicht nuklearen Bereich der Anlage fest.
Am 29. August, stellte die Betriebsmannschaft bei der Überprüfung der Dampfdruckventile fest, dass die Überwachungseinrichtungen nicht ordnungsgemäß funktionierten. Während der Überprüfung und der Neueinstellung der beiden Dampfdruckventile wurde die Leistung des Reaktors gedrosselt.
Dieses Ereignis hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage oder die Umwelt.
Das Ereignis wurde in Stufe 1 der INES-Skala eingestuft, da der Fehler entgegen den Betriebsvorschriften zu spät lokalisiert wurde.

Pressestelle Regierungspräsidium Freiburg, Az: 16-4654.21/5
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Eintrag vom: 03.09.2016 Autor: Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer




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