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NABU-Zahl des Monats
40 Fälle von Greifvogelverfolgung im Zusammenhang mit Windkraftanlagen

Horste werden absichtlich zerstört

In bislang 40 Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Dies ergibt eine erste Auswertung von Meldungen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland, zu denen der NABU gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord anlässlich der Wahl des Habichts zum Vogel des Jahres 2015 aufgerufen hatte.

Die nun ausgewerteten Meldungen des NABU und weitere Daten der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen eine ganz neue Dimension der illegalen Greifvogelverfolgung im Umfeld von Windkraftanlagen. Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen für Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Das sogenannte „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten hat dazu erst kürzlich fachlich fundierte Werte ermittelt. Um Windkraftanlagen trotzdem bauen zu können, werden daher offensichtlich häufig Horste der Vögel zerstört. Oft wird dazu einfach der Horstbaum der betroffenen Arten abgesägt, bei anderen Fällen werden die Horste vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen.

In bisher zehn Bundesländern wurden Fälle registriert. Besonders betroffen sind windkraftsensible Arten wie Rotmilan, Seeadler, Schreiadler und Schwarzstorch. Viele Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Die Naturschützer gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Um in Zukunft Täter überführen zu können, erwägt der NABU den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an gefährdeten Horststandorten.
 
Eintrag vom: 03.12.2015  




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