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EU gibt grünes Licht für Löwenjagd
NABU International und Pro Wildlife fordern Einfuhrverbot von Trophäen und verweisen auf stark dezimierte Bestände

Die NABU International Naturschutzstiftung und Pro Wildlife kritisieren die Entscheidung der EU vom 15. September, die Einfuhr von Löwentrophäen aus Tansania trotz massiver Bestandsrückgänge zu genehmigen und fordern ein umgehendes Importverbot.

Afrikas Löwen verschwinden: Laut der Roten Liste bedrohter Tierarten der Weltnaturschutzunion ist der Bestand des „Königs der Tiere“ seit 1993 um 42 Prozent eingebrochen. Das Verbreitungsgebiet der Löwen schrumpfte auf weniger als 20 Prozent. Auch Löwen in Tansania sind massiv betroffen. In mindestens zwölf, vielleicht sogar 16 afrikanischen Ländern sind Löwen bereits ausgestorben. Als Hauptursache gelten Lebensraumverlust und Konflikte mit Viehbesitzern. Wissenschaftler machen auch die Großwildjagd mitverantwortlich für den Niedergang der Löwenbestände.

„Trotz des gravierenden Rückgangs von Tansanias Löwenpopulation erteilt die EU grünes Licht für die Einfuhr von Jagdtrophäen der schrumpfenden Bestände und treibt damit die Ausrottung der Löwen voran“, sagte Daniela Freyer von Pro Wildlife. Thomas Tennhardt, Vorsitzender der NABU International Naturschutzstiftung, ergänzt: „In Tansania herrschen Korruption, Intransparenz und Missmanagement. Die EU-Entscheidung ist inkonsequent, unverantwortlich und steht im klaren Widerspruch zu den EU-Vorschriften für Nachhaltigkeit.“ NABU International und Pro Wildlife fordern, diese umgehend zu revidieren.

Die illegale Jagd auf den Löwen Cecil in Simbabwe im Sommer dieses Jahres löste internationale Empörung aus. Jedoch werden jedes Jahr von der Öffentlichkeit unbemerkt Hunderte Löwen von Jägern legal getötet. Tansania ist eine der letzten Hochburgen für Löwen – gleichzeitig ist das Land ein Hauptreiseziel für Löwenjäger. Studien zeigen, welche negativen Auswirkungen die Großwildjagd dort in den letzten 30 Jahren hatte. Und obwohl die Tiere bedroht sind, können Jäger die Trophäen auch in die EU importieren, sofern die EU-Behörden dies genehmigen. Neben der USA ist die EU Hauptabsatzmarkt für Löwentrophäen.

Auch der amerikanische Löwenforscher Professor Craig Packer, mit dem NABU Internatioal in Tansania an einem Löwenschutzprojekt zusammenarbeitet, betonte in einem Brief an die EU-Behörden die starke Abnahme der tansanischen Löwenpopulationen und fordert deshalb ebenfalls ein umgehendes Einfuhrverbot tansanischer Jagdtrophäen.


Hintergrund:
· Löwen sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) international geschützt. Eine Einfuhr in die EU ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde des Einfuhrstaates möglich. Diese muss laut EU-Artenschutzverordnung unter Berücksichtigung von Entscheidungen der „Wissenschaftlichen Prüfgruppe“ (Scientific Review Group - SRG), der alle EU-Staaten angehören, bescheinigen, dass die Einfuhr den Erhaltungsstatus der Art oder das Verbreitungsgebiet der Population nicht beeinträchtigt.
· Jäger haben es insbesondere auf erwachsene männliche Tiere im besten Fortpflanzungsalter abgesehen. Sie schießen die für den Erhalt der Population wichtigsten Tiere und betreiben eine unnatürliche Selektion, die fatale Folgewirkungen für den Bestand hat: Wenn der Anführer eines Rudels getötet wird, übernimmt ein neues Männchen das Rudel und tötet den Nachwuchs seines Vorgängers, um seine eigenen Fortpflanzungschancen zu erhöhen.
· Jagdbefürworter rechtfertigen die Jagd als wichtigen Devisenbringer, der einen Beitrag zum Schutz bedrohter Arten leiste. Verschiedene Studien widerlegen dies allerdings. In Tansania kritisieren Verbände zudem seit Jahren, dass die Landbevölkerung kaum an den Jagderlösen beteiligt wird und dass gerade in Jagd und Naturschutz massive Korruption herrscht.
· Im Mai 2015 wurde bekannt, dass Tansanias Elefantenbestände in fünf Jahren um 60 Prozent zurückgegangen waren. Tansanias Regierung hatte die Bestandszählungen zuvor monatelang zurückgehalten.
· Bedrohte Rote Liste bedrohter Arten der IUCN zum Afrikanischen Löwen: http://www.iucnredlist.org/details/full/15951/0
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Eintrag vom: 24.09.2015  




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