oekoplus - Freiburg
Freitag, 29. März 2024
  --- Besuchen Sie unser neues Informationsportal wodsch.de
Uhr


 
Bäume und Sträucher an Straßen und Wegen zurückschneiden!
Die Wachstumsperiode ist momentan auf ihrem Höhepunkt
und bringt neben dem satten grünen Anblick auch Probleme
mit sich: Kreuzungen, Straßen und Wege wachsen teilweise
zu, sodass die öffentliche Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen
nicht mehr gut sichtbar sind. Das Garten- und Tiefbauamt
macht nun darauf aufmerksam, dass laut Straßengesetz
Baden-Württemberg Grundstückseigentümer dafür verantwortlich
sind, dass die Sicherheit des Verkehrs jederzeit
gewährleistet ist. Notwendig ist danach, dass an öffentlichen
Verkehrseinrichtungen der Luftraum über Fahrbahnen von
Hauptverkehrsstraßen bis 4,50 Meter und über Rad- und
Gehwegen bis 2,50 Meter freigehalten wird. Ebenso dürfen
Hecken oder Sträucher nicht in den Straßenraum/Gehweg
ragen, da dadurch Menschen gefährdet und Sachen beschädigt
werden können.

Bei Grundstücken an Straßeneinmündungen oder -
kreuzungen ist insbesondere darauf zu achten, dass ein ausreichender
Sichtwinkel für die Verkehrsteilnehmer gegeben
ist. Dies bedeutet, dass Anpflanzungen im Einmündungsbzw.
Kreuzungsbereich auf eine Höhe von 0,80 Meter zurückgeschnitten
werden müssen.

Während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September
sind zudem die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes
zu beachten. Laut Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit
verboten, Hecken, Bäume und andere Anpflanzungen zu roden,
abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören.
Ausnahmen von diesem Verbot bestehen aus den oben angeführten
Gründen zwecks Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht.
 
Eintrag vom: 11.07.2008  




zurück
Oekostation_Haus_3026_2a.JPG

Copyright 2010 - 2024 B. Jäger