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NABU: Begrenzung des CO2-Ausstoßes neuer Autos erfolgt halbherzig
Miller: Europa muss beim Verbrauchswert für das Jahr 2025 nachbessern

Berlin – Die heutige Abstimmung des federführenden Umweltausschusses des EU-Parlaments über CO2-Grenzwerte für neue Autos kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Verbrauchsvorgaben für neue Autos sind das wichtigste Klimagesetz der kommenden fünfzehn Jahre im Verkehrsbereich. Gemessen an den Notwendigkeiten und den Möglichkeiten sind die Beschlüsse allerdings halbherzig. Der Kohlendioxid-Ausstoß bleibt auch ab dem Jahr 2020 unnötig hoch – auf Kosten der Umwelt und zur Freude der Ölkonzerne. Anstatt konsequent in effiziente Motorentechnik zu investieren, wird Europa weiterhin Milliarden für Ölimporte an die OPEC überweisen.“

Der NABU hatte einen CO2-Grenzwert von 80 Gramm je Kilometer ab 2020 gefordert. Mehrere Studien - auch von industrienahen Instituten - hatten gezeigt, dass dieser Wert technisch erreicht werden kann. Stattdessen wurde nun ein Grenzwert von 95 Gramm je Kilometer beschlossen, umgerechnet etwa 3,9 Liter Kraftstoff. Dieser Wert kann jedoch durch eine komplizierte Anrechnung von Elektroautos weiter abgeschwächt werden. „Umwelt und Verbraucher profitieren von jedem Gramm CO2 und von jedem getankten Liter Kraftstoff weniger gleichermaßen. Es gibt nichts Unsinnigeres, als das Geld an der Zapfsäule zu lassen, wenn man es gleichzeitig in sparsamere Motoren stecken kann. Deshalb ist die Brüsseler Entscheidung ein kurzsichtiger Kompromiss“, sagte NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger.

Positiv sei dagegen, dass bereits jetzt ein Langfristziel für das Jahr 2025 festgeschrieben sei, wenngleich auch nur als Korridor von 68 bis 78 Gramm CO2 je Kilometer. Hier ist nach Ansicht des NABU entscheidend, dass sich die EU im weiteren Gesetzgebungsprozess an dem unteren Level orientiert. „78 Gramm je Kilometer als Vorgabe für Autos, die erst in zwölf Jahren auf den Markt kommen, ist inakzeptabel, da dieser Wert bereits heute von einigen Fahrzeugen mit herkömmlicher Technik erreicht wird. An diesem Punkt muss die Richtlinie dringend nachgebessert werden“, so Oeliger.
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Eintrag vom: 24.04.2013  




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